Bayerischer Versicherungsverband Schadensmeldung: Kfz-Schaden nach einem Unfall mit einem Versicherten der Versicherungskammer Bayern

Wer nach einem Unfall Post vom „Bayerischen Versicherungsverband“ bekommt, ist oft irritiert. Dahinter steht eine Kfz-Versicherung aus dem Konzern Versicherungskammer, dem großen öffentlichen Versicherer in Bayern und der Pfalz. Ist Ihr Unfallgegner dort versichert, richten Sie Ihre Schadenmeldung an diese Gesellschaft, auch wenn der Unfall mitten in Düsseldorf passiert ist. Den Schaden an Ihrem Fahrzeug stellt ein unabhängiger Gutachter vor Ort fest: DGI, in ganz NRW.

Bayerischer Versicherungsverband
Schaden?

Ihr unabhängiger Gutachter.
Hinweis: DGI Gutachten ist ein unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zum Bayerischen Versicherungsverband oder zum Konzern Versicherungskammer. Die Schadenmeldung selbst erfolgt direkt beim Versicherer.

Bayerischer Versicherungsverband und Versicherungskammer Bayern: Was hinter dem Namen steckt

Die Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft gehört zum Konzern Versicherungskammer und bietet unter anderem Kraftfahrtversicherungen an. Im Alltag tritt der Konzern in Bayern und der Pfalz meist unter der Marke Versicherungskammer Bayern auf. Deshalb steht im Schriftverkehr häufig ein anderer Name als auf der Webseite. Für Sie zählt: Ist der Unfallverursacher dort haftpflichtversichert, richten Sie Ihre Ansprüche an diese Versicherung. Wer den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet, entscheiden Sie selbst.

Auswärtiges Kennzeichen

Unfälle mit Fahrzeugen aus Bayern oder der Pfalz passieren auch in NRW, etwa auf der A3, A46 oder A57. Zuständig bleibt der Versicherer des Unfallgegners.

Regulierung aus der Ferne

Sitzt die Versicherung weit entfernt, läuft die Regulierung meist schriftlich. Ein vollständiges Gutachten beantwortet Rückfragen schon vorab.

Begutachtung vor Ort

DGI kommt zu Ihrem Fahrzeug: nach Hause, in die Werkstatt oder an den Abstellort in NRW.

Kostenübernahme

Bei voller Haftung des Unfallgegners trägt dessen Kfz-Haftpflicht die Kosten des Gutachtens.

Für jedes Fahrzeug das richtige Gutachten, egal wo der Unfallgegner versichert ist

Pkw, Motorrad, Oldtimer oder Nutzfahrzeug: Welche Begutachtung Ihr Schaden braucht, hängt vom Fahrzeug und vom Unfall ab, nicht vom Sitz der gegnerischen Versicherung.

Wenn die Versicherung nur per Post und E-Mail erreichbar ist, zählt ein lückenloses Gutachten

Bei einem Versicherer ohne Ansprechpartner in Ihrer Nähe läuft vieles über Schriftverkehr. Jede Unklarheit kann zu Rückfragen und Verzögerungen führen. Ein strukturiertes Gutachten mit Fotos, Kalkulation und Begründung der einzelnen Positionen gibt der Sachbearbeitung eine klare Grundlage.

Unfallgegner bei der Versicherungskammer Bayern versichert: Das kann Ihnen zustehen

Die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers ersetzt den Schaden, den ihr Versicherter verursacht hat. Welche Positionen das konkret sind, legt das Gutachten nachvollziehbar fest.

Vier Schritte zur Regulierung, auch wenn die Versicherung in Bayern sitzt

Die Entfernung zur Versicherung spielt für Sie keine Rolle. Wir kümmern uns um das Gutachten vor Ort und halten die Kommunikation rund um das Gutachten übersichtlich.

Versicherer klären

Wir sehen uns gemeinsam an, welche Gesellschaft im Unfallbericht oder im Schreiben genannt ist.
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Besichtigung in NRW

Ein Sachverständiger begutachtet Ihr Fahrzeug an seinem Standort, meist kurzfristig.
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Vollständiges Gutachten

Kalkulation, Fotos und alle relevanten Werte werden so aufbereitet, dass Rückfragen möglichst entfallen.
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Versand an den Versicherer

Das Gutachten geht in Abstimmung mit Ihnen digital an die zuständige Schadenabteilung oder an Ihren Rechtsanwalt.
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Unfallgegner aus einem anderen Bundesland? So erlebten Geschädigte in NRW die Begutachtung durch DGI

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Melden Sie sich mit dem Schreiben und ein paar Fotos Ihres Schadens bei uns. Wir schätzen kostenlos ein, ob ein unabhängiges Gutachten für Ihren Fall sinnvoll ist, und vereinbaren direkt einen Termin in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen zum Kfz-Schaden und zur Schadenmeldung beim Bayerischen Versicherungsverband

Der Bayerische Versicherungsverband gehört zum Konzern Versicherungskammer und versichert Fahrzeuge in Bayern und der Pfalz. In Nordrhein-Westfalen trifft man ihn nach einem Verkehrsunfall meist dann, wenn der Unfallgegner von weiter her kam. Reguliert wird bundesweit, begutachtet wird vor Ort: Den Fahrzeugschaden stellt DGI Gutachten als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro in Düsseldorf und im gesamten Rheinland fest.
Die Schadenmeldung läuft über den Konzern Versicherungskammer: Die Hotline 0800 6236-6236 ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar, aus dem Ausland gilt +49 89 6236-6236. Ergänzend ist die digitale Schadenmeldung möglich; für Glasbruchschäden können Fotos an schaden@vkb.de gesendet werden.
Der Bayerische Versicherungsverband ist eine hundertprozentige Tochter der Versicherungskammer und einer ihrer regional tätigen Schaden- und Unfallversicherer. Er deckt unter anderem Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen ab. Für Sie bedeutet das: Meldeweg und Schadenbearbeitung laufen über die Strukturen des Konzerns in München.
Ja. Der Konzern weist selbst darauf hin, dass sich Geschädigte direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wenden können. Nennen Sie Kennzeichen, Unfalldatum, Unfallort und Hergang. DGI Gutachten übernimmt die Anmeldung auf Wunsch und übersendet Gutachten und Forderungsaufstellung gemeinsam an die zuständige Abteilung.
Die Regulierung läuft über die Schadenabteilung des bayerischen Versicherers, die Begutachtung dagegen dort, wo Ihr Fahrzeug steht. Sie müssen also weder reisen noch einen Sachverständigen aus Bayern beauftragen. Für die Bewertung sind ohnehin die Stundensätze und der Restwertmarkt Ihrer eigenen Region maßgeblich.

Die Deckungszusage ist die Bestätigung Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Kosten der Rechtsverfolgung zu übernehmen. Sie betrifft also nicht die Kfz-Haftpflicht des Gegners, sondern Ihren eigenen Rechtsschutz. In der Praxis holt Ihr Rechtsanwalt sie ein. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Anwaltskosten ohnehin die gegnerische Versicherung.

Grundsätzlich in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben. Laufende Verhandlungen mit der Versicherung hemmen die Verjährung. Verlassen Sie sich darauf aber nicht: Lassen Sie den Stand schriftlich festhalten.
Rechnen Sie bei einer Haftungsquote zusätzlich über Ihre Kaskoversicherung ab, dürfen Sie den vom Gegner zu zahlenden Anteil vorrangig auf die Positionen verrechnen, die die Kasko nicht abdeckt – etwa Selbstbeteiligung, Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachterkosten. Richtig angewendet verbessert das Ihr Ergebnis spürbar und wird häufig übersehen.
Auf Vollständigkeit und auf Fristen. Je größer die Entfernung, desto stärker hängt die Regulierung an den eingereichten Unterlagen, und Rückfragen kosten leicht eine Woche. Reichen Sie Gutachten, Forderungsaufstellung und Belege gebündelt ein und setzen Sie nach vollständiger Vorlage eine konkrete Zahlungsfrist.
Sie müssen der Gegenseite die Möglichkeit geben, den Schaden zu besichtigen, sind aber nicht verpflichtet, das Fahrzeug irgendwohin zu bringen. Die Besichtigung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht. Zeitlich unbegrenzt warten müssen Sie ebenfalls nicht – reagiert die Gegenseite nicht zügig, geben Sie die Reparatur nach eigener Begutachtung frei.
Ja. DGI Gutachten begutachtet in Düsseldorf und in ganz Nordrhein-Westfalen und meldet Ihre Ansprüche bundesweit bei der zuständigen Schadenabteilung an. Wo der Versicherer seinen Sitz hat, ändert weder etwas an Ihren Rechten noch an der Höhe Ihrer Ansprüche – entscheidend ist die Qualität der Dokumentation.

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