Schadensmeldung Allianz Versicherung: Schaden melden bei der Allianz und unabhängig begutachten lassen

Wenn Ihr Unfallgegner bei der Allianz versichert ist, melden Sie den Schaden bei dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, sollte aber nicht allein die Versicherung der Gegenseite festlegen. Als unabhängiger Kfz-Gutachter aus Düsseldorf dokumentieren wir Ihren Fahrzeugschaden vollständig und schaffen die Grundlage für eine faire Schadensregulierung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.

Allianz-Schaden?

Ihr unabhängiger Gutachter.
Hinweis: DGI Gutachten ist ein unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Allianz Versicherungs-AG. Die Schadensmeldung selbst erfolgt direkt bei der Allianz.

Fristgerecht Schaden melden bei der Allianz: Zeitpunkt und Dokumente im Überblick

Die 7-Tage-Frist aus den Versicherungsbedingungen betrifft den Allianz-Kunden, der den Unfall seiner Versicherung melden muss. Als Geschädigter sind Sie daran nicht gebunden. Trotzdem gilt: Je früher Sie Ihre Allianz Schadensmeldung abgeben, desto schneller erhalten Sie eine Schadennummer und desto zügiger läuft die Schadensregulierung. Diese Dokumente sollten Sie bereithalten:

Freie Gutachterwah

Sie dürfen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, auch wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter vorschlägt.

Kosten meist erstattet

Haftet der Unfallgegner vollständig und liegt kein Bagatellschaden vor, übernimmt seine Versicherung die Gutachterkosten.

Mehr als Reparaturkosten

Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert gehören je nach Fall ebenfalls zum Schaden.

Freie Werkstattwahl

Sie entscheiden selbst, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird, oder ob Sie fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen.

Von der Allianz Schadensmeldung bis zur Auszahlung: das passende Gutachten für Ihren Fall

Ob Blechschaden am Pkw, Unfall mit dem Motorrad oder Schaden am Transporter: Nach einer Schadensmeldung bei der Allianz braucht es eine belastbare Grundlage für die Regulierung. DGI erstellt das Gutachten, das zu Ihrem Fahrzeug und Ihrem Schaden passt

Die Allianz hat sich gemeldet? Warum Sie den Schaden zuerst unabhängig prüfen lassen sollten

Ein typisches Problem bei der Allianz Schadensmeldung: Kurz nach der Meldung kommt ein Anruf oder ein Schreiben der gegnerischen Versicherung. Oft wird angeboten, den Schaden direkt zu regulieren oder einen eigenen Gutachter zu schicken. Ein Sachverständiger im Auftrag der Versicherung arbeitet jedoch für deren Seite. Die Lösung: Ein unabhängiges Gutachten zeigt Ihnen, welcher Schaden tatsächlich entstanden ist, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Unfallgegner bei der Allianz versichert? Diese Schadenpositionen erfasst Ihr Kfz-Gutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall mit einem Allianz-Versicherten geht es um mehr als die reine Reparatur. Welche Positionen Sie gegenüber der Allianz Kfz-Haftpflicht geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab. Ein unabhängiges Unfallgutachten sorgt dafür, dass keine berechtigte Position übersehen wird.

Schadensmeldung Allianz Versicherung in vier Schritten: vom Unfall zum unabhängigen Gutachten

Sie müssen sich weder mit Fachbegriffen noch mit Versicherungsformularen auskennen. Wir begleiten Sie ab dem ersten Anruf und bleiben während der Schadensregulierung Ihr Ansprechpartner für das Gutachten.

Kontakt aufnehmen

Per Telefon oder WhatsApp klären wir kurz den Unfallhergang und den Standort Ihres Fahrzeugs
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Begutachtung vor Ort

Ein Sachverständiger besichtigt Ihr Fahrzeug bei Ihnen, in Ihrer Werkstatt oder am Abstellort, oft noch am selben Tag.
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Gutachten erhalten

Sie erhalten ein nachvollziehbares Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und allen weiteren relevanten Positionen
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Weiterleitung an die Allianz

Sobald Sie zustimmen, senden wir das Gutachten an die Allianz oder an Ihren Rechtsanwalt und beantworten fachliche Rückfragen.
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Unabhängige Kfz-Gutachten nach Unfällen mit Allianz-Versicherten: Das sagen Geschädigte über DGI

Unsere Qualität zeigt sich in starken Bewertungen, Auszeichnungen und anerkannten Mitgliedschaften

VDI Fördermitglied – Logo
Was unsere Kunden sagen.

Schaden bei der Allianz gemeldet? Jetzt unabhängigen Kfz-Gutachter einschalten.

Je früher Ihr Fahrzeug begutachtet wird, desto besser lässt sich der Schaden belegen. Melden Sie sich direkt nach der Schadensmeldung bei der Allianz bei uns. Ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir kostenlos, und wir kommen in Düsseldorf und ganz NRW zu Ihnen

Häufige Fragen zum Unfallschaden und zur Schadenmeldung bei der Allianz

Die Allianz ist der größte Versicherungskonzern Deutschlands und deshalb einer der häufigsten Gegner in der Unfallregulierung. Ihre digitale Schadenmeldung ist schnell erledigt – die Höhe Ihres Anspruchs bestimmt sie damit noch nicht. Dafür braucht es ein Kfz-Gutachten, das den Fahrzeugschaden vollständig erfasst. DGI Gutachten erstellt es als unabhängiges Sachverständigenbüro aus Düsseldorf und beantwortet die zehn wichtigsten Fragen.
Der Hauptweg ist das digitale Schadenformular auf allianz.de, das rund um die Uhr erreichbar ist. Den Bearbeitungsstand verfolgen Sie anschließend im Portal Meine Allianz. Für Pannen und Soforthilfe steht die Nummer 0800 11 22 33 44 bereit, aus dem Ausland 00800 11223344. Ergänzend können Sie sich an Ihre Allianz-Agentur vor Ort wenden.
Ja. Ist der Unfallverursacher bei der Allianz versichert, können Sie Ihren Anspruch als Geschädigter direkt dort anmelden, auch ohne eigenen Vertrag. Sie benötigen dafür Kennzeichen und möglichst Versicherungsnummer des Gegners sowie Ort und Zeitpunkt des Unfalls. DGI Gutachten übernimmt die Anmeldung auf Wunsch und übermittelt das Gutachten direkt.
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Werkstatt und Sachverständigen frei – der Werkstattservice der Allianz ist ein Angebot, keine Vorgabe. Anders liegt es nur, wenn Sie selbst einen Kaskotarif mit vereinbarter Werkstattbindung haben; dann kann eine freie Werkstattwahl zu einem Abzug oder einer höheren Selbstbeteiligung führen.
Achten Sie darauf, dass alle Nebenansprüche mitangemeldet werden, nicht nur die Reparaturkosten. Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Auslagenpauschale, Abschlepp- und Standkosten sowie die Gutachterkosten gehören zusammen in eine Forderungsaufstellung. Wird nur der Fahrzeugschaden gemeldet, reguliert die Versicherung genau das – und der Rest verfällt.
Nach vollständiger Vorlage von Gutachten und Forderungsaufstellung wird üblicherweise innerhalb von zwei bis vier Wochen reguliert. Der Versicherung steht eine angemessene Prüffrist zu, die je nach Sachverhalt vier bis sechs Wochen betragen kann. Verstreicht deutlich mehr Zeit, sollten Sie unter Fristsetzung mahnen – das ist die Grundlage für Verzugszinsen.
Ersatzfähig sind unter anderem Abschlepp- und Bergungskosten, Standkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Wertminderung, Ummelde- und Zulassungskosten bei Totalschaden, Kosten der Reparaturbestätigung, die Auslagenpauschale sowie Ihre Anwaltskosten. DGI Gutachten listet die relevanten Positionen im Gutachten auf, damit bei der Anmeldung nichts vergessen wird.
Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen für die Dauer von Reparatur oder Ersatzbeschaffung ein Mietwagen zu, den die gegnerische Versicherung zahlt. Mieten Sie ein Fahrzeug der gleichen oder einer niedrigeren Klasse und achten Sie auf den Tarif – überhöhte Unfallersatztarife werden regelmäßig gekürzt. Alternativ können Sie Nutzungsausfall verlangen.
Grundsätzlich der Halter beziehungsweise das Unternehmen als Versicherungsnehmer, in der Praxis meist Fuhrparkleitung oder Disposition. Als Fahrer sollten Sie den Unfall unverzüglich intern melden und dokumentieren. DGI Gutachten stimmt Begutachtungstermine direkt mit dem Fuhrpark ab, damit das Fahrzeug so kurz wie möglich stillsteht.
Bei sehr jungen Fahrzeugen kommt Neuwagenersatz in Betracht: Die Rechtsprechung setzt dafür regelmäßig ein Alter von etwa einem Monat und eine Laufleistung von höchstens rund 1.000 Kilometern voraus, zusätzlich muss der Schaden erheblich sein. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, bleibt es beim Reparaturschaden zuzüglich Wertminderung.
Regelmäßig. Die Allianz gehört zu den Versicherern, mit denen wir in Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen am häufigsten zu tun haben. Wir kennen die üblichen Prüfwege, formulieren die Forderungsaufstellung entsprechend vollständig und nehmen fachlich Stellung, wenn einzelne Positionen im Regulierungsschreiben gekürzt zurückkommen.

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