Regelung zu Ersatzwagen
Die von DGI Gutachten bereitgestellten Ersatzfahrzeuge dienen ausschließlich zu Werbezwecken, insbesondere zur Kundengewinnung und Kundenbindung. Die Bereitstellung eines Ersatzwagens erfolgt freiwillig, unentgeltlich und ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten unseres Fuhrparks. Ein rechtlicher Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht.
Die Auswahl und Vergabe eines Fahrzeugs erfolgt nach freiem Ermessen von DGI Gutachten. Änderungen, Einschränkungen oder ein Widerruf der Bereitstellung sind jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.
Die Nutzung eines zur Verfügung gestellten Ersatzfahrzeugs erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle geltenden Verkehrs- und Versicherungsbedingungen einzuhalten. Für etwaige Schäden, Bußgelder oder Verstöße während der Nutzungsdauer haftet der Nutzer selbst.
DGI Gutachten übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.